SJSJ Works

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SJW-Plattform

Entwurf für die Beta-Phase – vor dem öffentlichen Start rechtlich prüfen lassen.

Stand: 2026-10-02

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Angebote SJW BI und SJW PIM von SJ Works, Sean Justus, Wiesbaden („Anbieter“), durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB („Kunde“). Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.

2. Vertragsschluss und Beta-Phase

Der Kunde registriert sich und bucht eine oder mehrere Apps. Während der Beta-Phase schaltet der Anbieter gebuchte Apps nach Prüfung frei; die Nutzung ist in dieser Phase unentgeltlich, Funktionsumfang und Verfügbarkeit können sich ändern. Nach der Beta-Phase beginnt jede neue Buchung mit einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen; danach ist ein kostenpflichtiges Abonnement erforderlich. Preise werden vorher mitgeteilt.

3. Leistungen

Der Anbieter stellt die gebuchten Apps über das Internet bereit. Für den Zugriff auf die JTL-Wawi des Kunden stellt der Kunde einen geeigneten Datenbankzugang bereit. Für die Richtigkeit der Daten in seinen Quellsystemen ist der Kunde verantwortlich.

4. Pflichten des Kunden

  • Zugangsdaten geheim halten und nur berechtigten Personen Konten einrichten.
  • Die Apps nur im Rahmen geltenden Rechts nutzen.
  • Erforderliche Rechtsgrundlagen für die verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherstellen.

5. Datenschutz

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der AVV. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise.

6. Laufzeit und Kündigung

Buchungen können jederzeit im Konto gekündigt werden. Nach Vertragsende werden die Kundendaten gemäß AVV gelöscht; vorher kann der Kunde seine Daten exportieren.

7. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wiesbaden.